Bäume – Pflege, Fällung und Rodung

Aktuell: Baumrodung – Bäume fällen und roden im Herbst

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen und Roden von Bäumen von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt. In bestimmten Fällen, z.B. Baumaßnahmen, Schädlingsbefall, Verkehrssicherheit kann auch während der übrigen Monate gefällt werden. In der kommunalen Baumschutzsatzung ist geregelt, ob eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Bäume fällen und roden

Die erforderliche Ausrüstung mit Bagger und fahrbarer Hebebühne stehen uns zur Verfügung. Wir sorgen auch für Baumschnittentsorgung, Baumstumpfentsorgung und Gehölzentsorgung. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns für eine  kostenfreie Beratung und  Objektbesichtigung.

Links: Rodung mit schwerem Gerät

Rechts: Hebebühne im Einsatz

Unten: Video vom Einsatz

Baumpflege

Im Spätwinter bis zum Frühjahr,  von Ende Januar bis  März ist der richtige Zeitpunkt für den Schnitt der Wassertriebe am Obstbaum gekommen. Das verbessert im Spätsommer den Ernteertrag der Obstbäume.

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